Zur Allokation von Reserven in der sozialen Krankenversicherung (OKP)
Vor dem Hintergrund wachsender Gesundheitskosten wecken die Reserven der Krankenversicherer regelmässig die Begehrlichkeiten der Politik. In diesem Kontext wurde zuletzt die Notwendigkeit einer Zuordnung von Reserven auf einzelne Kantone diskutiert. Die Studie zeigt, dass dies zu klassischen Gemeinkostenallokationsproblemen führt, die sich nicht ohne willkürliche Zuordnungsregeln auflösen lassen. Eine konsequente Allokation von Reserven auf Ebene einzelner Kantone würde zudem zu deutlich höheren Reserveanforderungen führen als auf Ebene der Gesamtschweiz (in der Untersuchung mehr als eine Verdoppelung). Eine Reservemessung auf Ebene einzelner Kantone ist folglich ökonomisch als nicht sinnvoll zu bezeichnen.
Die Studie zeigt zudem auf, dass die Solvenzquote der Krankenversicherer, welche die OKP betreiben, mit derzeit 207 Prozent eher unterdurchschnittlich ist (siehe Grafik oben). So beträgt die Solvenzquote in der Schadenversicherung derzeit 221 Prozent. Auch für die nach dem VVG regulierte Krankenzusatzversicherung halten die Versicherer deutlich mehr Risikokapital als für die OKP. Zumindest im Branchenvergleich kann auf Basis dieser Zahlen nicht argumentiert werden, dass die OKP-Versicherer zu viele Reserven halten.
Zur Allokation von Reserven in der sozialen Krankenversicherung (OKP)