Überhöhte Spitalrechnungen für Zusatzversicherte
Bereits die Krankenkassenangebote meiner beruflichen Jugendjahre gaben mir zu denken. Im Spital waren sie geprägt durch die Klassen «allgemein», «halb- und ganzprivat». Diese Klassen entstanden in der Kurmedizin des 19. Jahrhunderts und sind heute – als historisches Überbleibsel – immer noch vorhanden. Ob sie als Zusatzversicherung gelten dürfen, weiss ich nicht. Aufgrund des fast so alten Versicherungsvertragsgesetzes (VVG, 1905) mag heute ihr Angebot legitim sein. Doch berücksichtigen sie die heutigen Spitalverhältnisse nicht mehr und öffnen Tür und Tor für verschiedenartige Schummeleien.
Die Zukunft der Zusatzversicherung
Das Umfeld der Krankenzusatzversicherungen ist im Wandel. Wie sollte eine Zusatzversicherung aussehen, damit sie transparenter den Mehrnutzen ausweist, die zusatzversicherten Leistungen klar von denen der Grundversicherung getrennt sind und den Patienten einen Mehrwert bringt?
Vor drei Jahren besprach ich eine eigene hohe Spitalrechnung mit den zuständigen Spital- und Krankenkassen-Administrationen. Beide verteidigten die Rechnung als korrekt. Als «Halbprivater» wäre ich in einem Zweibettzimmer gewesen, hätte von einer exzellenten Küche profitiert und eine erstklassige medizinische Betreuung erhalten. Der Spitalaufenthalt dauerte etwas länger als 24 Stunden. Da war neben der medizinischen Intervention nicht viel Zeit für das gute Essen. Die Rechnung war, im Vergleich mit derjenigen für einen allgemein versicherten Patienten, mindestens doppelt so hoch. Gerechtfertigt?
Neue Betreuungsformen und Abrechnungen
Vor mehr als 50 Jahren betrachtete ich es bereits als eigenartig, dass in der Intensivpflege privat- und allgemein versicherte Kranke nebeneinander im gleichen Raum mit dem gleichen ärztlichen und pflegerischen Aufwand und therapeutischen Wissen behandelt lagen und dies zu unterschiedlichen Kosten. Diese wurden durch den Versicherungsstatus des Erkrankten und nicht durch den Aufwand an Patientenbetreuung bestimmt. Neben den Räumen der Intensivpflegestationen entstanden auch andere für eine Betreuungsform spezialisierte Räumlichkeiten. Ich denke an Aufwachstationen nach chirurgischen Eingriffen, wie Katheter-Interventionen und «Knopflochchirurgie», oder Stationen für intermedizinische Kurzabklärungen, Herzinfarktpatienten, Dialysestationen und onkologische Therapien. Patienten können von diesen Stationen oft direkt nach Hause entlassen werden. Für lange dauernde Krankheitsprobleme entwickelten sich die rehabilitative, die geriatrische und auch die palliative Medizin und der Ausbau der Spitex erlaubte eine weitere Veränderung von Hospitalisationen im Akutspital.
«Die notwendige medizinische Arbeit soll in der ganzen Schweiz gut und gerecht bezahlt werden.»
Dr. med. Hanswerner Iff
Diese neuen Betreuungsarten mussten konsequenterweise auch zu einer neuen Art der Verrechnung von Spitalkosten führen. Ihre Berechnung besteht nun aus einer Fallpauschale, die aus einer Leitdiagnose mit möglichst exakten Zusatzinformationen für jeden Patienten und jede Patientin individuell erstellt wird. Eine obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) verantwortet seit 2012 eine sachgerechte und gesetzeskonforme Abgeltung für diese faire Finanzierung von stationären Spitalleistungen. Die SwissDRG AG verwaltet diese Abgeltungen. Sie ist eine gemeinsame Institution der Leistungserbringer, der Versicherer und der Kantone.
Wenig Raum für Zusatzversicherungen
Persönlich bin ich der Meinung, dass es neben dieser Entgeltungsart der stationären Spitalleistungen sehr wenig Platz für Zusatzversicherungen hat. Vor allem sollten Spitalzusatzversicherungen nicht mit Versprechen auf eine (fraglich) bessere und damit beliebig höher tarifierte medizinische Arbeit gekoppelt werden. Natürlich können im nicht medizinischen «Komfortbereich» (mehr Hotellerie, Einzelzimmer, freier Besuch, spezielles Diätessen) solche Angebote gemacht werden und je nach Lebenssituation auch sinnvoll sein (Auslandsaufenthalte). Zentral ist, dass wir keine Zweiklassenmedizin aufbauen und dadurch die Fairness in unserer Grundversicherung stören. Die notwendige medizinische Arbeit soll in der ganzen Schweiz gut und gerecht bezahlt werden. Sie muss möglichst evidenzbasiert, von Richtlinien gelenkt, fachlich in Aus- und Weiterbildung verfestigt und in Qualitätszirkeln kontrolliert sein. Anstrengungen, dies so gut wie möglich zu machen, gibt es viele.
Persönlich habe ich mich, auch aufgrund der eingangs erwähnten Spitalrechnung, entschieden, eine Grundversicherung OKP abzuschliessen, früher «allgemein» genannt – ohne jegliche Zusatzversicherungen!
- Hanswerner Iff in der Schweizerischen Ärztezeitung: Eine Spitalrechnung, die zu denken gibt. (Quelle: Schweizerischen Ärztezeitung)