Präventiv statt kurativ
Kaum jemand bestreitet, dass Prävention Sinn ergibt. Erst recht nicht angesichts der Zahlen der EU-Kommission. Diese zeigen, dass mit konsequenter Prävention zum Beispiel 90 Prozent der Fälle von Typ-2-Diabetes vermieden werden könnten. Was in der Theorie einfach tönt, erweist sich in der Praxis oft als äusserst komplex, wenn nicht gar unmöglich. So ist es ausgerechnet den Krankenversicherern, die aufgrund ihrer Daten sehr gut über die bezogenen Leistungen der Versicherten im Bild sind, nicht erlaubt, aktiv zu werden. Konkret verbietet uns das soeben revidierte Datenschutzgesetz, Versicherte gezielt auf Gesundheitsangebote aufmerksam machen. Statt die Türe sinnvollerweise einen Spalt breit zu öffnen, wurde sie mit der Gesetzesrevision vollends zugeschlagen.
Prävention: viele Player, viele Ziele
Trotzdem fristet Prävention im KVG ein Nischendasein. Sind die Aufträge und Mittel richtig verteilt?
Wie es der Name schon sagt, ist unser Krankenversicherungsgesetz auf den Krankheitsfall ausgelegt. Prävention spielt kaum eine Rolle. Doch gerade mit präventiven Dienstleistungen, wie wir sie mit unseren Gesundheitsprogrammen anbieten, könnten wir als Krankenversicherung mithelfen, dass gewisse Leistungen gar nicht notwendig werden und Menschen beim «Gesundbleiben» unterstützen. Wir hätten so die Möglichkeit, frühzeitig auf den Patientenpfad Einfluss zu nehmen, bevor Krankheiten oder Komplikationen überhaupt entstehen. Es sei deshalb die Frage erlaubt: Wäre es nicht eine Überlegung wert, Leistungserbringer bei gleichbleibenden Entschädigungsvolumen eher für präventive Massnahmen als für kurative Behandlungen zu honorieren?
Elf Jahre nach Ablehnung des Präventionsgesetzes nehmen wir in dieser Ausgabe von «im dialog» eine Situationsanalyse vor, um die Diskussion über die Prävention in der Krankenversicherung neu zu lancieren.