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Kantone brauchen mehr Informationen

Für die Kantone sind die berechneten Prämien selten nachvollziehbar, es fehlen wichtige Informationen. Auch die Anreize für die Versicherer sind falsch gesetzt.

Urs Martin, Regierungsrat, Vorsteher des Departements für Finanzen und Soziales des Kantons Thurgau

9. Juni 2022

Die Kantone können im Rahmen der Prämiengenehmigung Stellung nehmen zu den Prämienkalkulationen. Auch wenn sie die vom BAG zur Verfügung gestellten fünf Arbeitstage voll nutzen, um die teilweise mehrere Hundert zu genehmigenden Prämien kritisch zu hinterfragen, können die einzelnen Prämien kaum nachvollzogen werden: Es fehlen Angaben zur Combined Ratio (Schaden und Kosten im Verhältnis zu den Prämien) der letzten fünf Jahre und zu den effektiven Prämieneinnahmen.

Die Versicherer dürfen in der Kalkulation die im Vorjahr zu viel eingenommenen Prämien nicht berücksichtigen. Das ist systemfremd und führt unweigerlich zur Äufnung der Reserven. Konsequenterweise müssten zu viel eingenommene Prämien und ein Reserveabbau bei der Kalkulation berücksichtigt werden. Dafür ist eine gesetzliche Grundlage zu schaffen.

Zudem ist es störend und setzt katastrophale Anreize, dass die Reserven nicht den Kantonen zugeordnet werden, in denen zu hohe Prämien eingezogen wurden. Das führt zu einer stossenden Quersubventionierung von Kantonen, die übermässig zum Reserveaufbau beitragen (aus der Ost- und Zentralschweiz hin zur Westschweiz) und setzt keinen Anreiz, ein hohes Prämienniveau zu reduzieren. Alle Versicherer weisen sehr hohe Solvenzquoten aus, teilweise doppelt oder dreifach so hoch wie gesetzlich vorgeschrieben. Die gegenwärtige Regelung sieht einen freiwilligen Abbau vor, was nicht verfängt. Es müssen rechtliche Grundlagen für einen zwingenden Abbau von zu hohen Reserven geschaffen werden, sofern die Solvenzquote höher als 200 Prozent liegt. Damit könnten die Krankenkassenprämien rasch und nachhaltig gesenkt werden – Voraussetzung ist allein der politische Wille dazu.

Nettoleistungen und Prämien OKP je versicherte Person: TG und CH

Auf nationaler Ebene wies das Verhältnis Nettoleistungen (NL)/Prämien (P) pro versicherte Person von 1996 bis 2020 Schwankungen zwischen 89 und 101 Prozent auf. Das kumulierte Verhältnis, also das Verhältnis aller NL und P pro versicherte Person, liegt sehr nahe bei 95 Prozent. Dies bedeutet, dass von den Prämien eine Marge von etwa 5 Prozent für Verwaltungskosten, Veränderungen bei Rückstellungen und Reserven sowie für Gewinne und Verluste auf Kapital­anlagen verwendet wird.1

Liegt das kumulierte Verhältnis eines Kantons unter dem Schweizer Durchschnitt, hat dieser möglicherweise über­mässig zum Aufbau der Reserven beigetra­gen. Voraussetzung für diese Annahme ist eine gleichwertige Risikostruktur der Bevölkerung (u. a. Alter, Krankheiten) des Kantons verglichen mit der Schweiz.

1 Quelle: BAG, Statistik der obligatorischen Krankenversicherung 2019, 2021.

Urs Martin

ist Regierungsrat und Vorsteher des Departements für Finanzen und Soziales des Kantons Thurgau.

CSS. Kranken­kasse & Gesund­heits­part­nerin.

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Einsamkeit ist belastend und sollte möglichst früh erkannt & bekämpft werden.

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