Das Vertrauensprinzip durch Transparenz stärken
Vertrauen ist ein entscheidender Wert in der Medizin; sei es als Patient in der Arztpraxis oder bei Therapieempfehlungen von Fachgesellschaften. Doch blindes Vertrauen ist generell nicht zu empfehlen. Vertrauen braucht Offenheit und Transparenz. Denn nur wenn man sich kennt und gemeinsames Wissen teilt, ist tiefes Vertrauen möglich. Für Krankenversicherer bedeutet das: Wir wollen die Vorteile des offenen Leistungskatalogs unseren Kundinnen und Kunden ermöglichen und unterstützen deshalb das Vertrauensprinzip. Dafür brauchen wir aber Offenheit, Transparenz und das Wissen, dass wir nur Leistungen vergüten, die wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind.
Die Pflichtleistungen im KVG
Das Vertrauensprinzip bildet die Basis aller medizinischen Behandlungen. Der Gesetzgeber vertraut darauf, dass nur diejenigen Leistungen ausgeführt werden, die letztlich auch Wirkung zeigen.
Blindes Vertrauen
Im Alltag der Medizin stellt sich weniger die Frage, ob die angewandte Methode oder medizinische Leistung die WZW-Kriterien im Allgemeinen erfüllt. Vielmehr steht im Zentrum, ob die gewählte medizinische Methode zur jeweiligen Krankheitssituation passt. Die richtige Indikationsstellung ist gefragt, und nicht die Leistung an und für sich steht zur Diskussion. Bei dieser Fragestellung müssen wir als Krankenversicherer blind vertrauen. Transparenz zur Diagnose und Qualität der Leistungserbringung wäre die Basis, dieses Vertrauen aktiv zu leben und unsere Rolle zu erfüllen. Das Vertrauen zwischen dem Versicherer und den Leistungserbringern sollte gegenseitig sein, sonst macht das ganze System wenig Sinn.
Aufgabe der Krankenversicherer
Das Vertrauensprinzip erlaubt, Innovationen zu leben und den Patienten schnell die neuesten Therapien zu ermöglichen. Als Versicherer hätten wir den Auftrag, neue Leistungen mit mangelnder WZW zu erkennen und eine Umstrittenheit zu beantragen. Leider ist diese Aufgabe ohne die erwähnte Transparenz überaus schwierig. Wir müssen deshalb darauf vertrauen, dass auch der Leistungserbringer bei umstrittenen Leistungen aktiv wird und ein Dossier an das Bundesamt für Gesundheit einreicht. Die zuständige Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK) berät dann hinter verschlossenen Türen. Würde Transparenz über die Beratungen der ELGK nicht auch mehr Vertrauen schaffen? Dem Entscheid des EDI muss blind vertraut werden, im Bewusstsein, dass politische Mächte mitentscheiden.
Mein Fazit: Das Vertrauensprinzip ist ein lobenswertes Konzept, dessen Umsetzungserfolg allerdings aufgrund mangelnder Transparenz auf halbem Weg stecken blieb.