Wirksam statt lukrativ

Der Schweizer Atlas der Gesundheitsversorgung zeigt grosse regionale Unterschiede bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen. Meniskusoperationen beispielsweise finden im Kanton Schwyz dreimal häufiger statt als im Kanton Tessin. Dies zeigt, dass in der Praxis oft medizinische Leistungen erbracht werden, die nicht in allen Fällen die sinnvollsten, wirksamsten und wirtschaftlichsten Behandlungsformen sind. Selbst wenn eine Leistung die WZW-Kriterien erfüllt, kann sie je nach Person nicht sinnvoll sein.
Leistungskatalog begrenzen – aber wie?
Entspricht der heutige Leistungskatalog noch den ursprünglichen Regeln? Braucht es Begrenzungen und wie könnten diese aussehen?

Dies ist nur ein Beispiel einer möglichen Fehl- bzw. Überversorgung, wo Ressourcen und Kosten in der OKP optimiert werden könnten. Um der Kosten- und Mengenentwicklung in der OKP entgegenzuwirken, muss der Leistungskatalog nicht grundsätzlich infrage gestellt werden, was ohnehin auf gesellschaftlichen und politischen Widerstand stossen würde. Vielmehr braucht es im ganzen System eine konsequentere Bewirtschaftung des Leistungskatalogs. Das bedeutet, dass die Leistungserbringung effektiver, effizienter und mit überzeugender Qualität erfolgen muss, mit dem Ziel, mehr Wert aus den bestehenden Ressourcen zu generieren.
«Selbst wenn eine Leistung grundsätzlich die WZW-Kriterien erfüllt, kann sie je nach behandelter Person nicht sinnvoll sein.»
Philomena Colatrella
Eine Leistung wird in der Grundversicherung gemäss KVG nur dann vergütet, wenn sie wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist. Das WZW-Konzept ist grundsätzlich sinnvoll, allerdings hapert es bei dessen Durchsetzung in der Praxis. Denn bis anhin wurde noch kein griffiger Mechanismus gefunden, um die WZW-Kriterien bei der Leistungserbringung konsequent durchzusetzen. Das vom BAG initiierte Health-Technology-Assessment-Programm (HTA) bleibt beispielweise aus verschiedenen Gründen weit hinter den Erwartungen zurück. Die CSS befürwortet darum neue, anreizorientierte und griffige Ansätze, um die Fehl- und Überversorgung in der Schweiz zu reduzieren. Solche Ansätze sollen eine WZW-konforme Leistungserbringung fördern. Es muss sichergestellt werden, dass die Leistungserbringer bei allen Patientinnen und Patienten die wirksamste, zweckmässigste und wirtschaftlichste Behandlungsform anwenden und nicht die lukrativste.