Um Qualität zu messen, braucht es mehr Daten

Der Tunnelblick auf die stetig wachsenden Kosten des Gesundheitswesens verhindert die Sicht auf das Essenzielle. Wir wissen zu wenig über die Erfolge der Behandlungen von Ärztinnen, Ärzten und anderen Leistungserbringern, weil wichtige Daten nicht oder nur schwer zugänglich sind.
Blindflug beim Sammeln von Daten
Unser Gesundheitssystem pflegt keinen einheitlichen Umgang mit Daten und verursacht Mehrkosten sowie Über- und Fehlversorgung.

Deswegen zahlen wir zu viel für schlechte Arbeit oder für Leistungen, die nicht nötig gewesen wären. Dazu ein Beispiel: In Westschweizer Kantonen werden mehr Untersuchungen mit Computer- oder Magnetresonanztomografen durchgeführt als in der Deutschschweiz. Warum dies so ist, lässt sich höchstens erahnen. Es muss nur teilweise offengelegt werden, aufgrund welchen Befundes ein solcher Entscheid getroffen worden ist. Daher lässt sich kaum überprüfen, ob diese Untersuchung angebracht gewesen ist. Oder ob sie gemacht worden ist, um den Apparat im Spital auszulasten.
Es gibt aber auch nur wenige öffentliche Informationen darüber, wie oft eine Chirurgin oder ein Chirurg ungeplante Nachbehandlungen durchführen muss. Daher können Patientinnen oder Patienten kaum herausfinden, wer einen bestimmten Eingriff am besten durchführt.
«Tiefere Kosten in der Grundversicherung sind nur mit offengelegten Diagnosen möglich.»
Krankenversicherer erhalten zwar gewisse Informationen, um zu teuer oder schlecht arbeitende Ärzte und Ärztinnen zu eruieren. Allerdings hat der Gesetzgeber den Krankenversicherungen nicht die Aufgabe gegeben, die Behandlungsqualität zu ermitteln und daraus entsprechende Massnahmen abzuleiten. Folglich verfügen sie auch nicht über alle dafür notwendigen Daten. Solche Hürden gilt es abzubauen. Wer tiefere Kosten in der Grundversicherung will, muss dafür sorgen, dass Diagnosen offengelegt werden. Erst dann lässt sich überprüfen, ob ein Krankheitsfall – wie gesetzlich vorgeschrieben – wirtschaftlich, zweckmässig und wirksam behandelt worden ist.
Die so gewonnenen Informationen müssen Konsequenzen zur Folge haben. Wer immer wieder zu teuer oder unsorgfältig arbeitet, sollte keine Leistungen mehr zulasten der Grundversicherung abrechnen dürfen. Das entlastet nicht nur die Prämienzahlerinnen und -zahler, sondern schützt auch Patientinnen und Patienten vor gesundheitsgefährdenden Fehlbehandlungen.
Versicherte könnten ebenfalls mithelfen, mehr Licht ins Dunkel der Ergebnisqualität des Gesundheitswesens zu bringen. Wer seine Krankengeschichte seinem Versicherer zugänglich macht, sollte im Rahmen eines alternativen Versicherungsmodells mit einem Prämienrabatt belohnt werden.