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Qualität ist wichtiger als der Tarif

Roman Seiler, Wirtschaftsjournalist

26. Oktober 2021

Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte. Die Suche nach einem neuen Tarifwerk zur Abrechnung ambulant erbrachter Behandlungen ist zum Trauerspiel verkommen.

Auf der einen Seite stehen sich stetig widersprechende Krankenver­sicherungsverbände, auf der anderen Seite ebenso uneinige Verbände der Ärzteschaft und der Spitäler. Letztere haben immerhin ein gemeinsames Ziel: Sie wollen mit dem neuen Tarifwerk eher mehr verdienen.

Nicht gerade hilfreich ist in dieser Gemengelage, Pauschalen zum Allerheilmittel hochzustilisieren. Denn pauschalisieren lassen sich nur stetig gleiche Leistungen wie chirurgische Eingriffe, die ohne stationäre Unterbringung in einem Spital durchführbar sind. Solche Pauschalen decken je nach Quelle 15 bis 50 Prozent aller ambulant erbrachten Leistungen ab. Realistisch erscheint bestenfalls ein Drittel des Volumens von rund 12 Milliarden Franken.

Um den ambulanten Leistungsblock abzubilden, braucht es also ein mit Pauschalen ergänztes Einzelleistungs-Tarifwerk, das wiederum so ausgestaltet sein muss, dass zumindest die Einführung kostenneutral erfolgt. Das alles unter einen Hut zu bringen, bleibt eine he­rausfordernde Aufgabe. Rasch Resultate zu erwarten, ist da möglicherweise zu viel verlangt. Auch wenn nun alle involvierten Verbände eine Absichtserklärung zur Zusammenarbeit unterschrieben haben, wie es der lachende Dritte gefordert hat – der Regulator, also Gesundheitsminister Alain Berset.

«Nicht nur für den Tarif, sondern auch für Leistungserbringer muss Transparenz gelten.»

Roman Seiler

Bei allem Gerangel um ein neues Tarifwerk darf nicht vergessen gehen, was für Patientinnen und Patienten und letztlich auch für die Prämienzahlenden wirklich zählt: die Qualität der erbrachten Leistungen. Und da hapert es gewaltig. Noch immer lösen mangelhafte Diagnosen unnötige oder gar falsche Behandlungen aus. Das verlängert das Leiden und erhöht die Kosten.

Daher sollte nicht nur für den Tarif, sondern auch für Leistungserbringer Transparenz gelten. Transparenz, was eine Leistung kostet und wie sie erbracht worden ist. Diese Klärung sollte Konsequenzen haben: Wer unwirtschaftlich oder gar qualitativ schlecht arbeitet, darf keine Leistungen mehr für die Grundversicherung erbringen. Bei diesem Thema kommt dann auch beim Dritten, dem Regulator, keine Freude auf. Das ist tabu.

Roman Seiler

Roman Seiler ist pensionierter Wirtschaftsjournalist. Seit 1995 publiziert er regelmässig Artikel und Kommentare zum Thema Gesundheitswesen. Er schrieb unter anderem für Zeitungen wie «Cash», die Blick-Gruppe und CH-Media.

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