Patientennutzen nachweisen
Seit Inkrafttreten des geänderten Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit 2021 bemühen sich die beteiligten Akteure, die vom Gesetzgeber geforderte Qualitätsentwicklung anzugehen. Dafür müssten 20 neue Qualitätsverträge ausgehandelt werden. Müssten. Bisweilen wurde lediglich ein Vertrag über die Ziellinie gebracht. Zwei weitere Verträge werden dem Bundesrat bis Ende 2025 zur Genehmigung unterbreitet. Zusätzlich verfügt die Eidgenössische Qualitätskommission (EQK) über einen Gesamtkredit von 45,2 Millionen Franken, um Qualitätsentwicklungen in der obligatorischen Grundversicherung voranzutreiben. Die finanzielle Beitragsleistung wird zu je einem Drittel von Bund, Kantonen und Versicherern getragen. Erreichen wir so, in der bereits ausufernden Kostendebatte, das Ziel?
Vermessene Versorgung?
Fehlende Transparenz, unklare Steuerung, unterschiedliche Perspektiven: Wie können wir Qualität in unserem Gesundheitssystem messen?
Die CSS erhebt Anspruch auf Qualität in der Leistungserbringung und fordert ein, dass dem Nutzen einer medizinischen Behandlung in der ökonomischen Debatte gleiches Gewicht wie den Kosten beigemessen wird. Dies bedingt, dass nebst Struktur- und Prozesskriterien auch Messergebnisse über die Indikations- und Ergebnisqualität verbindlich von allen Akteuren flächendeckend einheitlich erhoben und ausgewiesen werden. So können erfasste Resultate künftig miteinander verglichen werden, wodurch Therapie- und damit auch Kosteneffektivität tatsächlich belegt werden.
Die bestehenden Partikularinteressen bedürfen eines Konsenses und dieser benötigt Zeit. Haben wir, hat unser Gesundheitswesen diese Zeit? Es gilt jetzt zu handeln und wir sind bestrebt, unseren Beitrag – zusätzlich zu bestehenden Regulatorien – zu leisten.
«Wir übernehmen Verantwortung, indem wir in unseren Angeboten konkrete Wirkungsziele setzen und messen.»
Bei der CSS übernehmen wir Verantwortung, indem wir in unseren Angeboten wie den Gesundheitsprogrammen oder der persönlichen Patientenbegleitung konkrete Wirkungsziele setzen und messen. So prüfen wir kritisch den tatsächlichen Nutzen für unsere Kundinnen und Kunden, etwa beim Gewinn an Lebensqualität oder der Veränderung des Gesundheitsverhaltens. Auch bei neuen Versorgungslösungen wie beispielsweise Gesundheitsnetzwerken prüfen wir, wie wir die Bedürfnisse spezifischer Patientengruppen ins Zentrum stellen und messen können, damit die Versorgungsqualität von Anfang an mitgedacht und laufend weiterentwickelt wird.
Dass das Schweizer Gesundheitswesen auch weiterhin eines der besten der Welt bleibt und (wieder) finanzier- und zahlbar ist, liegt in den Händen aller seiner Akteure – packen wir es an!