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Kantonal verschieden

Der Bund setzt den Rahmen, die Kantone gestalten die Versorgung und Tarife – jeweils nach ihren eigenen Prioritäten.

Tarife

Die Kantone genehmigen die ausgehandelten Tarife zwischen Leistungserbringern und Krankenversicherern. Die Tarifstrukturen werden national genehmigt.


Unterschiede:
Kantonale Diskrepanzen bei Tarifen.

Zulassungen der Ärzteschaft

Die Kantone haben die Möglichkeit, die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten zur Tätigkeit zulasten der OKP zu beschränken. Sie müssen mindestens für ein Fachgebiet in einer bestimmten Region Höchstzahlen festlegen (Art. 55a KVG).


Unterschiede:
Verschiedene Zulassungs­beschränkungen, Prüfungs­kriterien und -verfahren.

Spitalplanung

Die Kantone sind gesetzlich verpflichtet, die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit stationären Spitalleistungen sicherzustellen und die Spitalplanung untereinander zu koordinieren (Art. 39 KVG). Sie resultiert in einer Spitalliste, in der sämtliche Einrichtungen mit Leistungsauftrag des entsprechenden Kantons aufgeführt sind.


Herausforderung:
Eine interkantonale Koordination findet kaum statt, die Spitalplanung erfolgt relativ kleinräumig. Im Vergleich mit anderen Ländern, aber auch im Inland, betreibt die Schweiz zu viele Spitäler (276). 

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