Gesetzliche Hürden in der Prävention
Unbestritten ist, wie wichtig ein gesunder Lebensstil ist – ausreichend Bewegung und Schlaf, ein guter Umgang mit Stress und eine ausgewogene Ernährung. Die CSS unterstützt ihre Kundinnen und Kunden deshalb zum Beispiel mit der Gesundheits-App active365, die genau dieses gesundheitsfördernde Verhalten belohnt. Prävention hat aber gerade auch bei Personen mit erhöhtem Risiko oder die schon erkrankt sind, einen grossen Nutzen. In Form der Sekundärprävention/Früherkennung und der Tertiärprävention, um das Fortschreiten einer Krankheit zu verhindern. Hier bietet die CSS seit Jahren verschiedene Gesundheitsprogramme an.
Prävention: viele Player, viele Ziele
Trotzdem fristet Prävention im KVG ein Nischendasein. Sind die Aufträge und Mittel richtig verteilt?
Immer wieder hören wir, Krankenversicherungen seien an Prävention gar nicht interessiert. Das Gegenteil ist der Fall: Die CSS möchte im Bereich der Prävention viel mehr tun. Die Daten hätten wir und die Motivation auch. Erst recht, seit mit dem verfeinerten Risikoausgleich zudem ein monetärer Anreiz gesetzt wurde, Menschen mit chronischen Erkrankungen möglichst gesund zu halten. Leider setzen uns das Datenschutzgesetz wie auch das Krankenversicherungsgesetz hohe Barrieren. So dürfen wir die Grundversicherungsdaten nicht verwenden, um erkrankte Kundinnen und Kunden gezielt auf ihre Krankheiten anzusprechen. Wir dürfen ihnen nicht einmal ein geeignetes Präventionsprogramm anbieten oder Personen mit Diabetesmedikamenten daran erinnern, dass der letzte Podologie-Termin schon lange her ist.
«Leider setzen uns das Datenschutzgesetz wie auch das Krankenversicherungsgesetz hohe Barrieren in der Prävention.»
Judith Meyer
In dieser Beziehung ist uns Deutschland einen Schritt voraus. In den erwähnten Situationen gilt seit 2019 die Regelung § 68b SGB V mit dem Ziel, den Datenschutz nicht vor das Interesse der Patientinnen und Patienten zu stellen. Hier ist die Politik gefordert, den Krankenversicherungen den Griff in die «Werkzeugkiste» zu erlauben. Und danach natürlich die Versicherer selbst, diese Werkzeuge auch konsequent im Sinne der Versicherten zur Förderung der Prävention zu nutzen – zugunsten besserer Versorgungsqualität und tieferer Kosten.