Die Art. 71a–71d KVV sollen Lösungen ermöglichen. Nämlich, dass die Krankenversicherer in Ausnahmefällen entsprechende Medikamente vergüten können. Diese ursprünglich sinnvolle und pragmatische Regelung ist aus dem Ruder gelaufen. Wie weiter?
Die Einzelfallprüfung ermöglicht Krankenversicherern, teure Medikamente individuell zu vergüten. Die Gefahr besteht,
dass ein Menschenleben auf rein finanzielle Aspekte reduziert wird.