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Die Nebenwirkungen der Prämien­verbilligung in der Krankenversicherung

Die individuellen Prämienverbilligungen sind ein sozialpolitisches Instrument für einkommensschwache Haushalte. Gleichzeitig schaffen sie jedoch Anreize für die Begünstigten, eine tiefere Franchise zu wählen und damit mehr medizinische Leistungen zu beanspruchen als nötig.

Diego Taboada, Direktor für die Romandie und Senior Fellow bei Avenir Suisse

22. Juni 2026

Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) verpflichtet die Kantone, individuelle Prämienverbilligungen (IPV) an jene Haushalte zu gewähren, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen stehen und ihre Krankenversicherungsprämien nicht bezahlen können. Die Ermässigungen sind als zielgerichtetes sozialpolitisches Instrument konzipiert, fliessen jedoch an eine wachsende Zahl von Begünstigten.

So erhielten zum Beispiel im Jahr 2024 im Kanton Waadt 37 Prozent der Bevölkerung Prämienverbilligungen. Zehn Jahre zuvor waren es erst 27 Prozent. Dieser Anstieg hat damit zu tun, dass in der Waadt die Prämien seit 2019 grundsätzlich nicht mehr als 10 Prozent des massgebenden Einkommens betragen dürfen. Gesamtschweizerisch ist der Anteil der Begünstigten von 27 auf 30 Prozent gewachsen.

Die ausbezahlten Prämienverbilligungen stiegen im Kanton Waadt von 2014 bis 2024 um 82 Prozent, während die Prämien um 47 Prozent zunahmen. Die Zuschüsse pro begünstigte Person haben sich gleichzeitig um 18 Prozent erhöht (siehe Grafik). Somit ist der Anstieg der Zuschüsse vor allem mit der Ausweitung des Kreises der Begünstigten und weniger mit dem Anstieg der Zuschüsse pro Kopf zu erklären.

Wenn mehr als ein Drittel der Bevölkerung Prämienverbilligungen erhält, kann jedoch nicht mehr von einer gezielten Armutsprävention die Rede sein. Damit wird nicht nur ein wachsender Teil der Steuereinnahmen abgeschöpft (900 Millionen Franken im Jahr 2024, davon 588 Millionen Franken zulasten des Kantons Waadt, was rund 5 Prozent der kantonalen Ausgaben entspricht), sondern auch ein zentraler Mechanismus zur Kostendämpfung des KVG beeinträchtigt: der Anreiz, eine höhere Franchise zu wählen.

Prämienverbilligungen: mehr, aber weniger gezielt

Zwischen 2014 und 2024 stieg im Kanton Waadt die Summe der ausgezahlten Prämienverbilligungen um 82 Prozent, allerdings pro versicherte Person nur um 18 Prozent. Die Zunahme bezieht sich folglich vor allem auf die Zahl der Anspruchsberechtigten. (Quelle: Bundesamt für Gesundheit BAG, 2014–2024)

Unerwünschte Nebenwirkungen von individuellen Prämienverbilligungen

Wer eine höhere Franchise wählt, trägt einen grös­seren Teil der Gesundheitskosten selbst. Die Franchise motiviert dazu, nicht übermässig Gesundheitsleistungen in Anspruch zu nehmen. Je höher die Franchise, desto grösser ist dieser Effekt – und desto tiefer fällt die Prämie aus. Die IPV konterkarieren jedoch diesen Mechanismus: Da als Folge der IPV die monatlichen Prämien sinken, entsteht ein finanzieller Spielraum, den die Versicherten tendenziell für eine bessere Deckung nutzen, also für eine niedrigere Franchise.

Natürlich hängt die Wahl der Franchise zu einem grossen Teil vom Alter und vom Gesundheitszustand ab: Für eine umfassende Deckung entscheiden sich unabhängig von der Prämienverbilligung vor allem ältere oder chronisch kranke Menschen. Aber wie eine aktuelle Studiebestätigt, erhöht eine Prämienverbilligung unabhängig vom Alter die Wahrscheinlichkeit, eine niedrige Franchise zu wählen. Mit einem Zuschuss von 100 Franken pro Jahr steigt die Wahrscheinlichkeit, eine tiefe Franchise zu wählen, um 5,4 Prozentpunkte.

Und das wirkt sich auf die Kosten aus. Wie eine andere Studie2 zeigt, geht eine höhere Franchise mit dem Konsum von weniger Leistungen einher. Der Spareffekt ist dabei zu einem guten Teil das Resultat von Verhaltensänderungen und nicht bloss davon, dass sich gesündere Personen für höhere Franchisen entscheiden.

Bedarfsgerechtere Regelung

Diese Befunde legen nahe, dass individuelle Prämienverbilligungen wieder gezielter wirken müssen. Die Kantone haben dabei durchaus Handlungsspielraum: Sie legen den Kreis der Begünstigten und die zugewiesenen Beträge nämlich selbst fest. Um den Anspruch auf Prämienverbilligung zu ermitteln, wird das Einkommen der versicherten Person mit einer Referenzprämie verglichen.

Eine Möglichkeit wäre, die niedrigste verfüg­bare Prämie (in der Regel ein alternatives Versicherungsmodell wie eine Health Maintenance Organisation) als Referenzprämie für die Bestimmung des Anspruchs auf Prämienverbilligung zu verwenden. Entscheidet sich die versicherte Person dann für eine grosszügigere Deckung, trägt sie die zusätz­lichen Kosten selbst.

Eine gezieltere IPV würde ihre sozialpolitische Funktion stärken. Gleichzeitig würde sie auch verdeut­lichen, dass sich eine wirksame Gesundheitspolitik nicht auf die Angebotsseite beschränken darf, sondern auch bei den Versicherten ansetzen muss. 

Diego Taboada

ist Direktor für die Romandie und Senior Fellow bei Avenir Suisse. Zuvor war er Fellow bei Avenir Suisse im Bereich Sozial- und Gesundheitspolitik. Nach seinem Bachelorstudium in Politikwissenschaften an der Universität Genf absolvierte er einen Master in politischer Ökonomie an der London School of Economics. Er ist ausserdem Mitbegründer der prämierten Medienplattform «Liber-thé».

Quellen

1 Lan Zou. The Impact of Subsidies on Deductible Choice in Health Insurance (May 01, 2023).
2 Stefan Felder, Stefan Meyer. The effect of deductibles on healthcare expenditure: new evidence for Switzerland (2026).

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