Der imaginäre Katalog
Ein Katalog ist per Definition eine Aufzählung oder ein Verzeichnis. Der vielleicht einzige Katalog, der diesem Anspruch nicht zu genügen vermag, ist der Leistungskatalog in der Krankenversicherung. Er besteht nicht aus einer Auflistung, sondern aus Regeln, die erfüllt sein müssen, damit eine Behandlung bezahlt wird. Allen voran die WZW-Regeln, wonach eine Leistung wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein muss. Allerdings wurde nur ein geringer Teil der Leistungen jemals systematisch hinsichtlich der WZW-Kriterien überprüft. Wir wissen also kaum, welche Leistungen wirksam, zweckmässig oder wirtschaftlich sind. Vielmehr setzt man auf das Vertrauensprinzip, das auf der Annahme beruht, dass alle von einer Ärztin oder einem Arzt verordneten Behandlungen die Kriterien erfüllen. Dieser Mechanismus führt dazu, dass ständig neue Leistungen übernommen werden, ohne dass gleichzeitig Behandlungen aus dem imaginären Katalog wegfallen.
Leistungskatalog begrenzen – aber wie?
Entspricht der heutige Leistungskatalog noch den ursprünglichen Regeln? Braucht es Begrenzungen und wie könnten diese aussehen?
Die CSS ist zwar offen für die Aufnahme neuer Leistungen, die einen Mehrnutzen bringen. Gleichzeitig plädieren wir aber vehement für die Schaffung von Instrumenten, um den WZW-Kriterien Nachdruck zu verschaffen und den Leistungskatalog gezielt und zeitnah einzuschränken. Hier ist insbesondere die Politik gefordert. Sie muss sich dafür stark machen, dass nicht wirtschaftliche Leistungen eliminiert werden. Eine Möglichkeit sehe ich im vermehrten Einsatz von sogenannten Health Technology Assessments (HTA), um die Wirksamkeit medizinischer Verfahren und Technologien zu bewerten.