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Zurück zu transparenten Nettopreisen

Die aktuelle Preispolitik im Medikamentenbereich fordert die Krankenversicherer. Ein Nettopreissystem mit Wirtschaftlichkeitsprüfung könnte die Situation verbessern.

Heidi Rüttimann, Fachverantwortliche Medikamente bei der CSS

5. Oktober 2022

Das aktuelle Preisfestsetzungssystem im Medikamentenbereich stellt uns vor Herausforderungen: Genügt es den heutigen Ansprüchen? Müssen intransparente Preismodelle und Schaufensterpreise auf der Spezialitätenliste als Antwort auf die hohen Preisforderungen der Pharmaindustrie hingenommen werden?

Für die Krankenversicherer ist die Umsetzung der aktuellen Preispolitik sehr aufwendig und die Wirtschaftlichkeitsprüfung äusserst komplex. Ganze Abteilungen sind damit beschäftigt, Gelder in Form von Rückvergütungen bei den Herstellern zurückzufordern und diese den Versicherten als Kostenbeteiligungen und Franchisebeiträge weiterzugeben. Noch unübersichtlicher sind die Preismodelle, welche die Hersteller über die Gemeinsame Einrichtung abwickeln. Dazu erhalten wir als Versicherung von der Gemeinsamen Einrichtung unspezifische Geldbeträge, welche schlussendlich dem Gesamtprämientopf zugutekommen und nicht der/dem einzelnen Versicherungsnehmenden, was klar dem Öffentlichkeitsprinzip widerspricht und den Risikoausgleich untergräbt.

«Das Preissystem muss nachhaltig finanzier- und anwendbar sein – auch bei neuen medizinischen Entwicklungen.»

Heidi Rüttimann

Aus diesen Gründen fordert die CSS ein transparentes Preisfestsetzungs­system: weg vom aktuellen System der intransparenten Preismodelle und Schaufensterpreise, wieder hin zu transparenten Nettopreisen. Dabei muss das Preissystem nachhaltig finanzier- und anwendbar sein – auch bei neuen medizinischen Entwicklungen.

Die Lösung wäre eine Wirtschaft­lichkeitsprüfung, die auf einem Mehrsäulenprinzip basiert. Das BAG soll insbesondere für neue, hochpreisige Arzneimittel neben dem Therapeutischem Quervergleich (TQV) weitere Parameter in die Preisberechnung einbeziehen. Denkbar wären patientenrelevante Nutzenkriterien wie das Gesamtüberleben im Vergleich zu einer Vortherapie, die Lebensqualität während einer Behandlung oder die Sicherheitsdaten zum Wirkstoff. Weiter könnte das BAG Lösungen wie Budget-Impact-Analysen oder Mindestumsatzgarantien anwenden, wie es die australische Regierung mit der Vergütung von Hepatitis-C-Produkten handhabt. Für eine Pauschale von einer Milliarde Australische Dollar kann das Land während fünf Jahren so viele Hepatitis-­C-Medikamente beziehen, wie es braucht. Dieser Ansatz gibt Herstellern Planungssicherheit über einen längeren Zeithorizont.

Heidi Rüttimann

ist Fachverantwortliche Medikamente bei der CSS.

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