css.ch

Der Insolvenzfonds sorgt für Sicherheit

Der Insolvenzfonds garantiert den Zugang zu medizinischen Leistungen für die Versicherten, falls ein Krankenversicherer Insolvenz anmelden muss.

Daniel Lorenz, Leiter Internationale Koordination Krankenversicherung bei der Gemeinsamen Einrichtung KVG.

9. Juni 2022

Die Krankenversicherer stellen ihre langfristige Zahlungsfähigkeit sicher, indem sie unter anderem ausreichend Reserven bilden. Dies ist insbesondere deshalb wichtig, damit die Krankenversicherer ihren Verpflichtungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) nachkommen können. Gemeint ist damit, die Leistungen der Versicherten zu bezahlen und ihre Rechte zu schützen. Sind die Reserven aufgebraucht, droht die Zahlungsunfähigkeit. In diesem Fall besteht das Risiko ungedeckter Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Durch den Insolvenzfonds kann das Risiko, dass Leistungen infolge Zahlungsunfähigkeit nicht mehr übernommen werden können, verringert werden.

Insolvenzfolgen abfedern

Reichen die Reserven eines Krankenversicherers nicht aus, um seine Ausgaben für Leistungen zu decken, führt dies in der Regel zu einer freiwilligen Fusion mit einem oder zur Übernahme durch einen zahlungskräftigen Krankenversicherer (friendly ­takeover). Durch diese Vorgänge kann eine Konkurseröffnung vermieden und der Insolvenzfonds geschont werden.

«Ende 2021 befanden sich gut 140 Millionen Franken im Insolvenzfonds, die professionell verwaltet werden müssen.»

Daniel Lorenz

Zudem lässt sich heute durch die Massnahmen im Zusammenhang mit der Aufsicht des Bundes, wie beispielsweise die Überwachung der Einhaltung der Reservevorschriften, das generelle Risiko von Insolvenzen der Krankenversicherer deutlich reduzieren. Ganz ausgeschlossen können sie jedoch nicht werden, wie ein Blick in die Vergangenheit zeigt: Infolge der Insolvenzfälle von Krankenkasse Zurzach, KBV Winterthur und Accorda mussten dem Fonds Beträge entnommen werden, um die gesetzlichen Leistungen für die damals ca. 109 000 versicherten Personen (gesamte Anzahl der drei Krankenversicherer im letzten Jahr der jeweiligen Geschäftstätigkeit) zu finanzieren. Seit dem Jahr 2004 sind keine Insolvenzen mehr vorgekommen.

Garantierter Zugang zu Leistungen

Der von der Gemeinsamen Einrichtung KVG geführte Insolvenzfonds wird finanziert durch Beiträge der Versicherer, Vermögensüberschüsse von aufgelösten Versicherern, Mehreinnahmen aus der Wirtschaftlichkeitsprüfung von Arzneimitteln der Spezialitätenliste sowie aus Regressen gegenüber fehlbaren Organen konkursiter Krankenversicherer. Bei Insolvenz eines Versicherers werden dem Fonds die nötigen Beträge entnommen, die dem insolventen Versicherer fehlen, um die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sowie der freiwilligen Taggeldversicherung zu decken.

Die Aufsichtsbehörde informiert die Gemeinsame Einrichtung KVG umgehend, wenn das Szenario der Zahlungsunfähigkeit eintritt. Also im Fall der Eröffnung eines Liquidations- oder Konkursverfahrens oder bei einem Einleitungsverfahren zur Einstellung der Tätigkeit des Krankenversicherers. Die frühzeitige Information seitens der Aufsichtsbehörde ist enorm wichtig. So haben die versicherten Personen weiterhin Zugang zu den Leistungen der Gesundheitsversorgung und können sicher sein, dass die Kosten gestützt auf die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernommen werden. Die Gemeinsame Einrichtung KVG organisiert in dieser Situation anstelle des Versicherers die Abwicklung der Kosten gegenüber den Leistungs­erbringern und den Versicherten.

Wie viel enthält der Insolvenzfonds?

Ende des Jahres 2021 befanden sich mehr als 140 Millionen Franken im Insolvenzfonds. Ein solcher Betrag erfordert eine professionelle Verwaltung, wobei die Werterhaltung im Vordergrund steht.

Daniel Lorenz

ist Leiter Internationale Koordination Krankenversicherung bei der Gemeinsamen Einrichtung KVG. Er beantwortet in seiner Funk­tion hauptsächlich versicherungs- und leistungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der EU/EFTA.

CSS. Kranken­kasse & Gesund­heits­part­nerin.

Einsamkeit im Alter

Einsamkeit ist belastend und sollte möglichst früh erkannt & bekämpft werden.

©2024 CSS