Back to the future?
Was hat zu dieser Situation geführt? Da ist erstens die Dynamik der medizinischen Entwicklung, namentlich in der Ambulantisierung und in verschiedenen Therapiegebieten. Zweitens hat die stetige Ausweitung des Leistungsanspruchs aus der Grundversicherung faktisch eine Vollversicherung gemacht. Drittens ist der Finanzierungsbeitrag der Kantone an den Gesundheitskosten seit Einführung des KVG vor rund 30 Jahren kontinuierlich gesunken – von rund einem Drittel auf heute noch etwa einen Viertel der direkten Leistungskosten. Daraus resultierte eine schädliche und einseitige Fokussierung auf Kosten und Kontrolle. Politisch befeuert durch die steigenden Prämien wurde in der Folge das KVG in 30 Jahren dutzendfach revidiert – teilweise zum Guten, vielfach zum Schlechten.
Kontrolle braucht Fingerspitzengefühl
Wirksame Kontrollen fördern einen gezielten Ressourceneinsatz. Gefragt sind Lösungsansätze für effiziente Steuerungsmechanismen.
Dies zeigt sich speziell beim Kerndossier der Tarifentwicklung. Sich überlagernde Vorgaben machen den Tarifpartnern (und neuerdings mit EFAS auch den Kantonen) die Weiterentwicklung und Erarbeitung neuer Tarife unnötig kompliziert.
Unklare Umsetzung
So sind allein zur Wachstumsbeschränkung Vorgaben auf mehreren Ebenen zu bedienen: die Kostenneutralität (Art. 59c ff KVV), mit der sogenannten Überwachung der Kosten eine verkappte Kostensteuerung (Art. 47c KVG) sowie die Kostenziele (Art. 54 KVG). Dabei handelt es sich um konkurrierende Vorgaben, deren Rangierung und gegenseitige Abstimmung offen ist.
«Es ist nun höchste Zeit, den Glauben an den Nutzen der staatlichen Kontrolltätigkeit im Tarifbereich zu thematisieren.»
Interessant wird es, wenn die vom EDI vorgegebene AAT-Kostenneutralität (4 -Prozent-Deckel) mit den tieferen Kostenzielen von Bund und Kantonen kollidiert. Wie reagiert das BAG, die Politik, wenn die Kostenziele zwar eingehalten werden, die Vorgabe der Kostenneutralität jedoch verfehlt wird? Trotz vieler Kontrollen im AAT ist wegen der komplexen Messung der Kostenneutralität unklar, wie sie wirksam umzusetzen ist.
Es ist nun höchste Zeit, den Glauben an den Nutzen der staatlichen Kontrolltätigkeit im Tarifbereich zu thematisieren. Sind Tarife mit einer staatlichen Kontrolle wirklich besser, als wenn sie «nur» von den Tarifpartnern verhandelt und umgesetzt werden? Bereits die schiere Menge an (teils unnötigen) Lieferobjekten für ein Tarifgesuch nach Art. 59c-ter KVV (neu) und deren Genehmigung durch den Bundesrat sowie die daraus folgende Kontrolltätigkeit gemäss Art. 59c-quater KVV (neu) haben eine unmittelbare Folge: Jeder Tarif wird faktisch zubetoniert, was jede notwendige und rasche Korrektur untauglicher Tarifelemente erschwert. Aus dem viel gelobten «selbstlernenden» Tarifsystem droht so im schlimmsten Fall ein weiterer blockierter Tarif zu werden – und im besten Fall ein schwerfälliger Moloch, den man nur mit grossem Aufwand in Bewegung setzen kann.
Die von avenir suisse empfohlene radikale Löschung1 von Gesetzen hat im Gesundheitsbereich nicht den Hauch einer Chance. Wenn jedoch das Leiden gross genug ist, wird ein Rückbau der Regulierung der zwar mühsame, aber der am ehesten Erfolg versprechende Weg aus der Blockade sein: Abschaffung von Art. 47c und Art. 54 KVG; Rückführung des Kostenneutralitätsgebots auf den Kerngehalt von Art. 59c KVV in der Fassung von 2007, wonach ein Wechsel des Tarifmodellwechsels keine Mehrkosten verursachen darf.
Einen Schritt zurück
Kurzum: Die grösste Wirkung hätte ein Schritt zurück zu einem System, das auf Vertrauen und auf schlanken Rahmenbedingungen basiert – «back to the future». Die Tarifentwicklung ausschliesslich den Tarifpartnern zu überlassen, die Tarifgenehmigung vollständig abzuschaffen sowie die jüngst in Gesetzen und Verordnungen verankerten, kontraproduktiven Bestimmungen zu streichen. So bleiben Tarife dynamisch, bürokratische und wirkungslose Ansätze verschwinden – und belohnt werden jene, die lösungsorientiert handeln und kompromissfähig sind.
Quellen
1 www.avenir-suisse.ch/publication/auswege-aus-dem-regulierungsdickicht-ii